Das FG Münster entschied, dass die Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, welches ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, steuerlich abzugsfähig sein können (Az. 9 K 126/22 K,G).
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 neu gefasst (Az. IV C 1 – S 2252/00075/016/070).