Das BMF regelt die Anwendung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2024 neu (Az. IV C 3 – S 2284/20/10002 :005).
Vermieter kann Verteilungsschlüssel bei Betriebskosten nicht ohne ausreichenden Grund ändern
Das AG Hanau hat entschieden, dass ein Vermieter den in dem Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres, sondern ausnahmsweise nur dann ändern