Das VG Lüneburg entschied, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind (Az. 3 A 146/22).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.