Das OVG Niedersachsen hat der Beschwerde der Stadt Goslar gegen die durch das VG Braunschweig ausgesprochene Außervollzugsetzung einer denkmalrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, durch die ein Hauseigentümer verpflichtet wird, die von ihm auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses in der Altstadt von Goslar ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage abzubauen (Az. 1 ME 15/23).
BFH: Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
Sind Zeiten, die zum Zwecke der Vorbereitung des Studiums im Ausland verbracht werden, bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten zu berücksichtigen? Zu dieser Frage hat