Das OVG Niedersachsen hat der Beschwerde der Stadt Goslar gegen die durch das VG Braunschweig ausgesprochene Außervollzugsetzung einer denkmalrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, durch die ein Hauseigentümer verpflichtet wird, die von ihm auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses in der Altstadt von Goslar ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage abzubauen (Az. 1 ME 15/23).
Kulanz bei defektem Kühlschrank
Muss der defekte, alte Kühlschrank zurückgegeben werden, wenn aus Kulanz ein Rabatt für einen neuen Kühlschrank gewährt wird? Diese Frage hatte das AG München zu