Für den „Nachweis“ des Zusammenhangs zwischen einer Unterschenkelvenenthrombose und einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 genügt zwar der Beweismaßstab der Wahrscheinlichkeit. Fehlende konkurrierende Ursachen reichen aber nicht aus. So das LSG Bayern (Az. L 15 VJ 2/23).
Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen
Das Tragen eines Kopftuchs als Richterin in einer Strafverhandlung verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Dies entschied das OLG Braunschweig und enthob eine bereits gewählte Schöffin