Unterzeichnet ein Anwalt einen Schriftsatz und bringt später dessen Vertreter seine qualifizierte elektronische Signatur an und sendet den Schriftsatz über sein beA ans Gericht, ist das keine wirksame elektronische Einreichung. Das stellte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem aktuellen Beschluss klar. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.