Unterzeichnet ein Anwalt einen Schriftsatz und bringt später dessen Vertreter seine qualifizierte elektronische Signatur an und sendet den Schriftsatz über sein beA ans Gericht, ist das keine wirksame elektronische Einreichung. Das stellte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem aktuellen Beschluss klar. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: