Das LAG Düsseldorf hat zur Entfristungsklage einer Lehrkraft gegen das Land Nordrhein-Westfalen Stellung genommen (Az. 7 Sa 770/22).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).