Das AG München hat zur außerordentliche Kündigung wegen unterbliebener Mitteilung des Versterbens der ursprünglichen Mieterin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg entschieden (Az. 417 C 9024/22).
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.