Das AG München hat zur außerordentliche Kündigung wegen unterbliebener Mitteilung des Versterbens der ursprünglichen Mieterin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg entschieden (Az. 417 C 9024/22).
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.