Die WPK hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 23. März 2023 zusammengefasst.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.