Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 3. und 4. Juli 2024.
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht