Der Bundestag hat Anfang Juli das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen beschlossen. Darin findet sich nunmehr lt. BRAK auch eine Regelung, die doppelte Kammermitgliedschaften von Personen vermeidet, die Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganmitglied einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft sind und nach dem geltenden Recht deshalb Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein müssen.
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG
Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S