Ohne Zustimmung des Gegners kann die Berufungsbegründungsfrist zwar nur bis zu einem Monat verlängert werden. Dies geht aber in mehreren Anträgen. So der BGH (Az. VIII ZB 55/21). Darauf weist die BRAK hin.
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker