Nicht als Berufungsbegründung bezeichnete Ausführungen können reichen, wenn klar ist, was gemeint ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. So entschied der BGH (Az. VIII ZB 43/22). Darauf wies die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: