Das LG Köln nahm dazu Stellung, welche Ansprüche bestehen, wenn ein geparkter Pkw durch einen umgestürzten E-Scooter beschädigt wurde (Az. 6 S 79/24).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat