Die Nutzung des Homeoffice hat im Frühling lt. ifo Institut etwas nachgelassen. Sie sank von 24,7 % im Februar auf 24,0 % aller Beschäftigten im April.
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung