Die Besoldung von Juniorprofessoren in Berlin in der Besoldungsgruppe W 1 in den Jahren 2012 bis 2017 war lt. VG Berlin verfassungswidrig zu niedrig. Dies hat das Gericht im Fall eines Klägers entschieden, der ab 2012 für sechs Jahre als nach W 1 besoldeter Juniorprofessor und Beamter auf Zeit an einer Berliner Universität tätig war (Az. VG 26 K 133/24, VG 26 K 323.13).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1