Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung des ersten juristischen Staatsexamens, wonach eine Zulassung zur mündlichen Prüfung u. a. das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 10029/23).
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe