Die in der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung von Rheinland-Pfalz (JAPO) enthaltene Regelung des ersten juristischen Staatsexamens, wonach eine Zulassung zur mündlichen Prüfung u. a. das Bestehen von mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus zwei verschiedenen Pflichtfächern in der schriftlichen Prüfung voraussetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 10029/23).
Unternehmensinsolvenzen im Januar 2026: +4,9 % gegenüber Januar 2025
Im Januar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 1.919 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,9 % mehr als im Vorjahresmonat.