Die Nichtbeanstandungsregelung, die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, wird nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig
Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung