Die Nichtbeanstandungsregelung, die zuletzt mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde, wird nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: