Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 2541/23).
Berechnung der Vergnügungssteuer bei Wohnungsprostitution: Treppenhausflächen sind nicht stets Veranstaltungsflächen
In einem zur Prostitution genutzten Apartmentgebäude in Köln sind Treppenhausflächen nicht in die Berechnung der Vergnügungssteuer einzubeziehen. Einen Abzug für Dachschrägenflächen musste die Stadt Köln