Das FG Münster hat sich mit der Möglichkeit befasst, den Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde im Wege des Zeugenbeweises zu führen (Az. 15 K 1593/21).
Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen
Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 ein Konto eröffnet hatte, hat keinen Anspruch mehr auf dieses Konto. Alle Ansprüche seien seit