Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend. So der BFH (Az. VII R 57/20).
Einführung der Grundsicherung: Kritik und Vorschläge vom Bundesrat
Die Bundesregierung möchte das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Die Länder haben sich in der Plenarsitzung am 30.01.2026 zu den geplanten Änderungen des Sozialgesetzbuchs