Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend. So der BFH (Az. VII R 57/20).
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das BMF hat am 05.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht.