Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend. So der BFH (Az. VII R 57/20).
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und