Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Bereederung des Schiffes im Inland i. S. d. § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert, dass die Bereederung fast ausschließlich vom Inland aus durchgeführt wird, oder ob es bereits genügt, wenn diese überwiegend vom Inland aus erfolgt (Az. IV R 15/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese