Der BFH hatte zu klären, ob die AdV des Folgebescheids, auf Grund der AdV des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu Aussetzungszinsen führt, wenn dieser Feststellungsbescheid wegen fehlender Bedeutung für die Besteuerung letztendlich nicht umgesetzt, aber bereits bestandskräftig geworden ist (Az. II R 14/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese