Erfordert das Innehaben einer Wohnung ein eigenes Recht im Sinne eines entgeltlichen Nutzungsrechts des Steuerpflichtigen, das ihm wie bei Eigentum oder einem Mietverhältnis ein zur Ausschließung berechtigendes Hausrecht gewährt, oder ist es ausreichend, dass dem Steuerpflichtigen ein (räumlich) abgrenzbarer Teil eines Wohnhauses unentgeltlich, unter Vereinbarung eines Ausschlusses der Nutzung der Überlassenden, zur Nutzung überlassen wird? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. VI R 12/23).
Bitkom startet „Monitor Staatsmodernisierung“
Eine moderne Verwaltung soll das für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen ändern, mit Leistungen, die sich digital, schnell und unkompliziert erledigen lassen. Wie weit