Erfordert das Innehaben einer Wohnung ein eigenes Recht im Sinne eines entgeltlichen Nutzungsrechts des Steuerpflichtigen, das ihm wie bei Eigentum oder einem Mietverhältnis ein zur Ausschließung berechtigendes Hausrecht gewährt, oder ist es ausreichend, dass dem Steuerpflichtigen ein (räumlich) abgrenzbarer Teil eines Wohnhauses unentgeltlich, unter Vereinbarung eines Ausschlusses der Nutzung der Überlassenden, zur Nutzung überlassen wird? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. VI R 12/23).
Neue Daten zu Steuertrends in den EU-Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission veröffentlichte die neusten Daten zu den Steuertrends (Data on Taxation Trends) in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island – für 2024.