Nach § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG besteht bei Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine „starke, aber widerlegbare“ Vermutung dafür, dass die unangemessen lange Dauer eines Gerichtsverfahrens zu einem Nichtvermögensnachteil geführt hat. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung ist dann der Regelfall. So der BFH (Az. X K 1/24).
Notar kämpft gegen Altersgrenze – und darf Notarvertreter sein
Das OLG Köln hat das LG Duisburg dazu verpflichtet, einem 71-jährigen Rechtsanwalt und Notar a. D., der aktuell vor dem BVerfG gegen die Altersgrenze bei