Der BFH hatte sich mit einigen Fragen zum Thema „Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch“ zu befassen (Az. X R 35/19).
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.