Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der BFH (Az. II B 78/23) mit seiner Entscheidung vom 12.06.2024 die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuer getroffen. Somit bleiben verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den BFH-Beschluss.
Irreführende Werbung in Prospekten
Das OLG Düsseldorf hat einem Dienstleistungsunternehmen untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf