Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. So entschied der BFH (Az. II R 3/20).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.