Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist. Dies entschied der BFH (Az. X R 2/22).
Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober 2010 bekannt und führt die in anderen Amtssprachen verwendeten Formulierungen für Rechnungsangaben, die anstelle der