Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Hafenarbeiter, dessen Arbeitgeber arbeitstäglich nach dem Bedarf der Kunden eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des jeweiligen Kunden im Hafengebiet als Einsatzort bestimmt, in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG arbeitet (Az. VI R 4/21).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 18. Juni 2026
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.