Der BFH hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit „final“ sind. Dies verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union (Az. I R 35/22).
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2023
Das BMF hat am 22.10.2024 eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung für das Jahr 2023 veröffentlicht.