In den meisten Ländern bestehen für die Seeschifffahrt besondere steuerliche Regelungen, um den globalen wirtschaftlichen Besonderheiten der Seeschifffahrt Rechnung zu tragen. Mit diesen Sonderregelungen sollen auch steuermotivierte Ausflaggungen verhindert werden (BT-Drucks. 20/6468).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: