BFH: Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Der BFH hatte zu entscheiden, ob inländische Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, die mit nach dem DBA-China steuerfrei gestellten Einkünften in Zusammenhang stehen und im Beschäftigungsstaat China nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben abgezogen werden können (Az. X R 25/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat einen Entwurf zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung der