Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden dürfen oder ob in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist (Az. VI R 44/20).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: