BFH: Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vorliegt, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht (Az. XI R 18/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bedeutsame Änderungen im Energierecht

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt