Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob zwischen dem Bachelor- und Masterstudium auch dann ein zeitlicher Zusammenhang besteht, wenn das Kind in der Zwischenzeit ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Die Erstausbildung ist mit dem vorherigen Ausbildungsabschnitt abgeschlossen, sodass der Kindergeldberechtigte in der Folgezeit einen Kindergeldanspruch nur dann behält, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (Az. III R 10/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: