Wie der BFH entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen (Az. III R 7/21).
WPK Magazin Ausgabe 2/2026
Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.