BFH: Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde

Wie der BFH entschieden hat, ist eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen (Az. III R 7/21).

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