Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt. Dies entschied der BFH (Az. IV R 14/23).
Unternehmen durch Cyberangriffe geschädigt, bei NIS-2 skeptisch
Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus