BFH: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (1)

Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 7/21).

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