Der BFH hat zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigen Erwerb entschieden (Az. I R 16/21).
Kein Anscheinsbeweis für Haftung bei ungeklärter Rechtslage
Bei ungeklärter Rechtslage spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass rechtsschutzversicherte Mandanten sich gegen eine Klage entschieden hätten. Dies entschied der BGH (Az. IX ZR 38/23). Auf