Der BFH hat zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigen Erwerb entschieden (Az. I R 16/21).
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber