Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei Sachzuwendungen eines Geldinstituts an seine Bestandskunden im Privatkundenbereich die Voraussetzungen einer Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nicht gegeben sind, da die Empfänger hieraus keine steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielen (Az. VI R 10/21).
Beschädigter Dekohase: Schadensersatz im Nachbarschaftsstreit
Das AG München verurteilte eine Nachbarin zur Zahlung von 20 Euro Schadensersatz, da sie die Beschädigung des Dekohasen nicht substanziiert bestritten und keine Rechtfertigungsgründe dargelegt