Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei Sachzuwendungen eines Geldinstituts an seine Bestandskunden im Privatkundenbereich die Voraussetzungen einer Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nicht gegeben sind, da die Empfänger hieraus keine steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielen (Az. VI R 10/21).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: