Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen deren Anschaffungskosten nicht auf den durch die Trennung entstandenen Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen. So entschied der BFH (Az. VIII R 15/19).
Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten
Das SG Dortmund entschied, dass weder die Abberufung der Klägerin als Gleichstellungsbeauftragte noch ihre dauerhafte Umsetzung in den Allgemeinen Sozialen Dienst rechtmäßig waren, da es