Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. So der BFH (Az. I R 37/19).
Streit um Strom- und Gasliefervertrag: Schadensersatz nach Verstoß gegen Preisbindung
Das AG München entschied, dass der Energielieferant die vereinbarte 12-monatige Preisbindung verletzt hat und daher der Kundin Schadensersatz für die durch den vorzeitigen Vertragsbruch entstandenen