Absturz der deutschen Wirtschaft abgewendet

Deutschlands Unternehmen erwarten im laufenden Jahr überwiegend Stagnation und Seitwärtsbewegung. Das ist das Ergebnis der bundesweiten IHK-Konjunkturumfrage, die die DIHK vorgestellt hat.

BFH: Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine insolvenzbedingte, vorzeitige Beendigung und Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags schädlich für die Annahme einer körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft in den Vorjahren ist (Az. I R 29/19).

BFH: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. So der BFH (Az. I R 37/19).