Ein Teilurteil ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen. So der BFH (Az. III R 19/23).
Unternehmen verlagern zwischen 2021 und 2023 netto 50.800 Stellen ins Ausland
Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 Unternehmen ab einer Größe von 50 tätigen Personen teilweise oder vollständig Unternehmensfunktionen von Deutschland ins Ausland verlagert. Wie