Ein Teilurteil ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen. So der BFH (Az. III R 19/23).
Trotz leichten Anstiegs: Inflation für 7 von 9 Haushaltstypen unter Zielrate der EZB
Die Inflationsrate in Deutschland ist im August leicht auf 2,2 Prozent gestiegen und liegt damit aktuell etwas über dem Inflationsziel der EZB von 2,0 Prozent.