Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG – bezogen auf die Heilbehandlung – nicht dadurch verhindert wird, dass der Anwendungsbereich von § 4 Nr. 14 b UStG dem Grunde nach eröffnet ist (Az. V R 10/22).
Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen
Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden