Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG – bezogen auf die Heilbehandlung – nicht dadurch verhindert wird, dass der Anwendungsbereich von § 4 Nr. 14 b UStG dem Grunde nach eröffnet ist (Az. V R 10/22).
Klare Vorschriften zu Sozialleistungen für mobile Arbeitnehmer in der EU
Das EU-Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, um für Menschen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten, Zugang zu den Sozialversicherungssystemen zu gewährleisten.