BFH: Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft

Der BFH nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundene Zinsforderungen ein selbstständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).

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